, , ,

Mensch und Naturschutz

In fast jeder Sitzung des Kreistags wird über die Herausnahme von Gebieten aus dem Landschaftsschutzgebiet beschlossen.

Wenn ich mich die Begründungen der letzten Jahre anschaue, müsste der Kreis Starnberg Vorreiter in Sachen Bildung, Inklusion und sozialem Wohnungsbau sein.  Wenn es um die Herausnahme aus dem LSG geht um dort Bauprojekte zu realisieren geht es natürlich nie um den schnöden Mamon, es geht immer um soziale Anliegen.

Und natürlich bin ich, wenn ich dagegen stimme, unsozial.

Dann schauen wir uns doch mal an, wann ich dagegen bin.

In Krailling wollte ich nicht, dass eine Seniorenresidenz/ ein Projekt Betreutes Wohnen in den Bannwald gebaut wird.

Für den Standort wurde aufgeführt, dass Synergien mit dem Caritas Altenheim bestünden.

Daraufhin fragte ich, ob man nicht das Bestandsgebäude erweitern könnte. Dann hätte man diese Synergien.

Das geht nicht, weil die Bewohner*innen der Residenz nicht die Bewohner*innen des Altenheims sehen wollen. Nunja. Aber zu den Synergien hätte auch die gemeinsame Nutzung des Speisesaals gehört. Ist dann wohl was anderes.

Meine Argumente dagegen waren zuvorderst die abgelegene Lage, die die Bewohner*innen vom sozialen Leben abschneidet und die nicht besonders günstigen Preise. Also soziale Zwecke waren damit vom Tisch.

Also hätten wir hochpreisige Wohnungen im Wald.

Und dafür, jetzt kommt der Naturschutz, dafür geb‘ ich kein Landschaftsschutzgebiet her.

Und am Montag ging es um eine Erweiterung der IWL-Werkstätten in Machtlfing. Inklusion ist wichtig und für ein gutes inklusives Projekt bin ich gerne bereit ergebnisoffen abzuwägen.

Die geplante Ausweitung der IWL-Werkstätten widerspricht der Inklusion und der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Sozialverband VdK schreibt: Aus Sicht des VdK sollten geschützte Werkstätten für Menschen mit Behinderungen nur eine Option für einen befristeten Zeitraum in ihrem Arbeitsleben darstellen. Perspektivisch ist die Inklusion in den ersten Arbeitsmarkt anzustreben.

Wenn ich abwägen soll, dann muss ich das Projekt bewerten und nun haben wir wieder Leute an den Rand der Ortschaft ausgelagert, wo sie für ein Taschengeld arbeiten. Aktuell prüft die UN wieder diese Praxis und es ist nicht absehbar, dass sie so wie sie läuft diesmal als konform angesehen wird.

Und nun muss ich mich fragen, ob ich einen Zustand, der nicht zufriedenstellend ist noch durch eine Erweiterung zementieren möchte.

Ich sehe, dass das Thema komplex ist, aber Anschuldigungen, wir würden den Menschen die dort arbeiten etwas missgönnen ist absurd. Noch absurder, wenn meinem geschätzen Kollegen Peter Unger vorgeworfen wird, er hätte hier keine Expertise und in Folge uns vorgeworfen wird, wir wüssten ja nicht, wie Menschen mit Behinderung das sehen, weil wir nicht betroffen seien,

Das ist mit Blick auf Peter ein Unding. Peter ist persönlich betroffen und befasst sich seit Jahrzehnten mit Inklusion. Hier geht es m.E. nur um ein Feigenblatt mit dem die fehlende Inklusion in unserer Gesellschaft verdeckt werden soll. Daran muss sich etwas ändern und darum stimme ich solchen Anträgen nicht zu.

Ergänzend hierzu ein Beitrag der bayerischen Staatszeitung zum Mindestlohn in Behindertenwerkstätten und ein Ausschnitt aus „Die Anstalt“

Zudem gibt es einen Artikel zur Diskussion im Kreistag im Münchener Merkur vom 31.03.2023.

Ich glaube, das Prinzip ist klar. Meistens geht es gar nicht um den Erhalt des LSG als Selbstzweck, ob wohl das auch ein guter Grund wäre. Ich lehne ab, weil es einfach keine Projekte sind, die ich unterstützen möchte und für die mir der ökologische Schaden zu hoch wäre.