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Antrag – Trinkbrunnen für Krailling

Im Art. 16 der EU-RICHTLINIE 2020/2184 wird Kommunen und Städten bis zum 1. Januar 2023 Zeit gegeben, individuelle Konzepte zum Aufstellen öffentlicher Trinkbrunnen zu erarbeiten. Ziel ist hierbei auch, das Wasser wieder als öffentliches Gut anzusehen und nicht als Handelsware, wobei der öffentliche Trinkbrunnen als Symbol dienen soll.

Diese Richtlinie stellt auch eine Werbung für das öffentliche Trinkwasser dar. Der Konsum des lokalen, qualitativ hochwertigen Leitungswassers ist zudem sozial-ökologisch sinnvoll. Umweltministerin Lemke sagt dazu: „Der Zugang zu Trinkwasser muss für alle Menschen in Deutschland so einfach wie möglich sein“.

Inzwischen gibt es mehrere Studien, die aufzeigen, dass Trinkwasser aus den Leitungen kaum bis gar keinen „ökologischen Fussabdruck“ hinterlassen. Mineralwässer haben einen höheren Fussabdruck. Als Beispiel die ifeu – Studie von 2022 über Lebensmittel und Getränke. Die Stadtwerke/Wasserwerke sollten immer wieder öffentlich ihr Trinkwasser bewerben, denn an den allermeisten Orten hat es sehr gute Qualität.

Grund genug für uns, hierzu einen Antrag zu stellen, für den meine liebe Kollegin aus Gauting, Michaela Reissfelder-Zessin, ganz hervorragende Recherche geleistet hat.

Hier der Antrag auf Trinkbrunnen der einstimmig angenommen wurde.