Seniorinnen und Senioren engagieren sich ehrenamtlich in ihren Gemeinden und Quartieren und haben, wie jede Altersgruppe, spezielle Bedürfnisse an die Gestaltung des öffentlichen Raumes. Doch wie können sie an den Entscheidungsprozessen teilnehmen? Neben dem üblichen Weg über die Kommunalpolitik steht ihnen in immer mehr Städten und Gemeinden auch die Möglichkeit zur Mitwirkung in einem Seniorenbeirat offen.
Welche Kompetenzen hat ein Seniorenbeirat, welche Aufgaben übernimmt die Dachstruktur der unabhängigen Landes-Seniorenvertretung Bayern (LSVB) und was ändert sich für die Gremien durch das neue Seniorenmitwirkungsgesetz der Bayerischen Staatsregierung?
Ich hatte ganz naiv gedacht, hier würden Mitwirkungsrechte gestärkt, aber weit gefehlt: Es ist noch immer eine nur eine Empfehlung an die Kommunen, einen Seniorenbeirat zu haben. Darüber hinaus wird den Seniorenbeiräten jedoch ein fragwürdiger Überbau verpasst, der die unabhängige Landes-Seniorenvertretung ablösen soll (so verstehe ich das und der LSVB auch). Fragwürdig deswegen, weil er viele Optionen bietet, dass Delegierte entsandt werden, die bestellt statt gewählt sind. Das fände ich schwierig, wenn die Landesregierung ein Gremium einsetzt (und finanziert), dass ihre Arbeit bewerten soll.
Für ein bisschen mehr Klarheit über die Kommunale Perspektive, die ich gut kenne hinaus, für mich und interessierte Senioren sorgte am vergangenen Montag ein hochkarätig besetztes Fachpodium:
Es stellten sich Andreas Krahl, MdL und senior*innenpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag und Bernd Fischer, Vorsitzender der LSVB und auch ich der Diskussion und den Fragen der Besucherinnen und Besucher. Die Moderation übernahm Dr. Michaele Reißfelder-Zessin, Sozialreferentin aus Gauting.